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Familienrecht

    Die Rechtsanwaltsgesellschaft „Andriy Myagkyy und die Partner” leistet die Rechtshilfe auf dem Gebiet der Familienrechtsverhältnisse, darunter folgende Arten von den Dienstleistungen:

Die Erteilung der Konsultationen bezüglich des Rechtsschutzes der Subjekte der Familienbeziehungen und des Familienschutzes.

Die Ausarbeitung der Projekte der Eheverträge und anderer Arten von den Verträgen.

Der Beistand den Ehegatten im Beschluss der Konfliktsituationen in der Familie.

Der Rechtsschutz und die Interessenvertretung aller Familienangehörigen in den Gerichten, in den Behörden der Staatsanwaltschaft.

Die Interessenvertretung aller Familienangehörigen in den Fürsorge - und Vormundschaftsämtern.

Die Rechtshilfe in der Vollstreckung der Gerichtsurteile (Zwangsvollstreckung von Unterhaltsansprüchen, des Rückgangs der Alimentengröße, der Aussiedlung, der Ansiedlung usw.).

Die Erweisung einer Rechtshilfe bei der Ehescheidung.

Die Hilfe in der Festsetzung des getrennten Lebens von den Ehegatten.

Die Erteilung der Konsultationen in den Fragen der Teilung des gemeinsamen Familienvermögens von Ehegatten.

Der Beistand der Bestimmung des Wohnortes des Kindes.

Die Rechtshilfe beim Entzug der elterlichen Gewalt.

Die Hilfe in den Fragen der Erneuerung der elterlichen Rechte.

Die Rechtshilfe in den Fragen der Adoption, der auf dem Territorium der Ukraine wohnenden Kinder von den Ausländern.

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