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Arbeitsrecht

Die Rechtsanwaltsgesellschaft „Andriy Myagkyy und die Partner” erweist die Rechtsdienstleistungen in verschiedenen Fragen der arbeitsrechtlichen Beziehungen:

Die Erteilung der Konsultationen in den Fragen der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung der Ukraine und des Auslandes.

Die Vereinbarung der Fragen der Einstellung des Personals für die ausländischen Gesellschaften mit den Organen der Exekutivgewalt der Ukraine.

Die Erarbeitung der Kollektivverträge und die Begleitung des Prozesses ihres Abschlusses.

Die Erstellung der Hausordnung, der Bestimmungen über das Personal, der Arbeitsvorschriften, der Arbeitsverträge (Kontrakte).

Die Verwirklichung der Rechtsbegleitung der Entlassung der Mitarbeiter in Zusammenhang mit der Reorganisation der Unternehmen, darunter in Zusammenhang mit der Stellenplankürzung oder der Beschäftigungsrückgang.

Die Verwirklichung der Rechtshilfe im Beschluss der Konfliktsituationen mit den Gewerkschaftsorganen.

Die Vertretung der Kundeninteressen beim Entstehen der gemeinsamen Kollektivarbeitsstreite (Konflikte).

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