
Wir haben im Jahre 2016 doch keine großzügige Steuerreform bekommen. Aber das Finanzministerium zusammen mitder Expertengemeinschaft und dem Unternehmertum haben die Veränderungen imSteuergesetzbuch, der die Werchowna Rada im Dezember des vorigen Jahres zugestimmt hat, tief genug bearbeitet. Im Ministerkabinett wurde die neue Fassung vom Steuergesetzbuch der Ukraine „Antikorruptionsfassung“ genannt. In Wirklichkeit geht es aber um
zahlreiche technische Korrekturen und um Beseitigung der Unstimmigkeiten, mit denen das Steuergesetzbuch überfüllt war. Jedoch sind nicht alle Steuerzahler darüber erfreut. Ein Beispiel dafür ist die Erhöhung vom Mindestlohn auf 3.200 UAH, die ein großes Loch in die Kasse von Arbeitgebern gerissen hat.
Es gibt doch auch positive Neuerungen. Darunter ist die Einschränkung der Befugnisse vom staatlichen fiskalischen Amt. Rechtsvorschriften werden jetzt vom Finanzministerium ausgearbeitet. Die regionalen Abteilungen des staatlichen fiskalischen Amts behalten das Prüfungsrecht, wogegen die Finanzämter nur die Bedienungsfunktion ausüben.
Allerdings sind die Deputierten über Übergabe der steuerlichen Datenbanken dem Finanzministerium nicht übereingekommen. Es kann aber für Steuerzahler zum Guten sein, weil die Qualität von Verwaltung dieser Datenbankensowie ihr Schutz gegen äußeren Eingriff nach der Verwalteränderung sehr fraglich waren.
Die Steuermiliz ist auch aufgehört zu bestehen, wobei die Deputierten das Gewaltorgan des staatlichen fiskalischen Amts irrtümlich entlassen haben. Die Vertreter der Steuermiliz (insbesondre ihr LeiterSerhii Bilan) bestehen auf ihre Rechtmäßigkeit. Sie werden dabei von der Leiterin vom Profilausschuss Nina Yuzhanina unterstützt, die vom Finanzminister Oleksandr Danylyukstreng opponiert wird, der gegen die Wiederherstellung von der Steuermiliz im Nachhinein ist.
Zwecks Lösung dieser Kollision hat der Finanzminister am 22.02.2017 in der Sitzung vom parlamentarischen Ausschuss für Steuer- und Zollpolitik einen Gesetzentwurf bezüglich Schaffung des Finanzaufklärungsamtes eingebracht. Darüber hat die Pressstelle vom Finanzministerium der Ukraine gemeldet.
Die Idee, ein neues Organ zu schaffen, und der entsprechenden Gesetzentwurf wurden vom Finanzministerium zusammen mitder Arbeitsgruppe, die vom Premierminister VolodymyrGroysman aufgebaut wurde, ausgearbeitet.
„Dieses strategische Amt wirdden schweren Finanz- und Wirtschaftsstraftatennachforschen, die die nationale Sicherheit im Wirtschaftsbereich bedrohen. Die Hauptfunktionen des Amtes umfassen Feststellung, Beendigung, Aufdeckung undNachforschung von Straftaten in den Wirtschafts-, Finanz- und Steuerbereichen, sowieanalytische und Vorbeugungsarbeitfür Feststellung der Faktoren, die die Verübung solcher Straftaten begünstigen“, – betont die Mitteilung.
Es gibt auch mehrere wichtige Neuerungen hinsichtlich der Verwaltung von der Mehrwertsteuer. Alle Zahlungen von dieser Steuer werden jetzt nur von einem Sonderkonto geleistet. Eine Ausnahme dazu sind Verpflichtungen und Mehrwertsteuerrückstände, die vor dem 1.Juli 2015 gebildet waren. Sie werden wie früher vom laufenden Konto geleistet.
Nebenbei gesagt, falls es auf einem MWSt-Konto vom Steuerzahler eine Summe gibt, die seine Verpflichtungen gemäß Erklärungen übersteigt, kann die Differenz auf das laufende Konto zurückerstattet werden. Mit anderen Worten, wird dieses Geld nicht verloren und bleibt nicht liegen. Es gibt auch eine geringe Nachsicht bezüglich Registrierungsfrist von MWSt-Rechnungen und Korrekturberechnung. Die Rechnungen, zusammengestellt in der ersten Hälfte eines Monats,
werden bis zu seinem Ende registriert, und die Rechnungen, zusammengestellt in der zweiten Hälfte eines Monats, werden bis zum 15. des auf den Berichtsmonat folgenden Monats registriert.
Das Finanzministerium hat versprochen, die Mehrwertsteuerrückerstattung zu beschleunigen. Es wird dadurch möglich, dasses jetzt anstatt zwei Rückerstattungsregister ein gibt, und der Rückerstattungsprozess öffentlich wird. Das staatliche fiskalische Amt meldet, dass die Mehrwertsteuerrückerstattung vollautomatisiert sein wird. Aber die Fiskalen sind ein bisschen unaufrichtig, weil sich die Prüfungvon geforderten Rückerstattungsbeträgen jedenfalls erhalten werden. Das heißt, die Möglichkeiten für Missbräuche und Beeinflussung von Steuerzahlern werden sich auch erhalten.
Aber am mindesten die Änderungen im Steuergesetzbuch der Ukraine erfreuen die landwirtschaftlichen Arbeiter. Sie wurden ab 2017 von Sonderbehandlung der Mehrwertsteuer, wobei sich die Steuersummen auf separaten Konten ansammelten und den Agrariern rückerstattet wurden, zum allgemeinen System der Mehrwertsteuerbezahlung versetzt. Allerdings hat die Regierungdem agrarindustriellen Komplex als Kompensation 4 Mrd. UAH direkter Haushaltsdotationenim Jahre 2017 versprochen.
Eine andere strittige Neuheit ist die Einführungneuen Verfahrens der Sperrung von MWSt- Rechnungen. Es wird angenommen, dass das Finanzministerium und das staatliche fiskalische Amt das Ziel verfolgen, den Verkauf von der am Zollamt bezahlten Fremdmehrwertsteuer und die anderen Steuerrechtsverletzungsschemen zu bekämpfen. Die Rechnungssperrung lässt auch das Problem einseitiger Kündigung der Verträge über Anerkennung von digitalen Signaturen lösen. Anstatt vollständiger Entfernungeines Steuerzahlers von MWSt-Verwaltung wird nur ein konkretes Geschäftabgebrochen. Aber das Problem besteht darin, dass die Sperrungskriterien im Steuergesetzbuch nicht angegeben sind, sie sollen vom Finanzministerium ausgearbeitet werden. Die Anfechtungsmöglichkeiten der Sperrung sind ebenfalls auch sehr illusorisch. Betrachtungsweise hat ein Zahler das Recht, ein eingefrorenes Geschäft zu begründen. Da das letzte Word aber der Sonderausschuss beim staatlichen fiskalischen Amt hat, ist die Wahrscheinlichkeit unsachlicher Entscheidungäußerst hoch.
Der Gewinnsteuersatz ist von den Deputierten auf dem bisherigen Niveau von 18 % gelassen worden. Aber es wurde dabei die beschleunigte Abschreibung auf Sachanlagevermögen der 4.Gruppe eingeführt, die nach 1. Januar 2017 gekauft sind. Anstatt 5 Jahre macht jetzt die Benutzungsfrist vomSachanlagevermögen zur Abschreibungsberechnung 2 Jahre aus. Die Hauptbedingungen sind folgendes: DasSachanlagevermögen wurde in der Ukraine nicht früher benutzt, wurde während 2017-2018 in Betrieb gesetzt, in eigener Tätigkeit angewendet, nicht verkauft oder vermietet. Es wird angenommen, dass diese Neuheit Business stimuliert, Gewinn zu reinvestieren, und somit das Problem vom Defizit von Fremdmitteln löst.
Übrigens istdie ukrainische Regierung nicht im Begriff,bei den obengenannten Änderungen stehenzubleiben. Man sollte sich mindestens auf Einführung der Steuer auf aufgezogenes Kapital vorbereiten. Sie wird Steuergerechtigkeit für die Gesellschaften gewährleisten, die heute die Gewinnsteuer zahlen, sowie die Interesse für Steuerzahler seitens des staatlichen fiskalischen Amts minimiert. Denn bis das Geld aus einem Unternehmen nicht aufgezogen wird, werden die
Revidenten in Tätigkeit vom Unternehmen nicht eingreifen. Die Regierung hegt auch eine Idee weiter überfernere Senkung von den Lohnsteuern – der Einkommensteuer natürlicher Personen undder einheitlichen sozialen Gebühr, bis zu ihrer Vereinigung. Aber diese Initiative wird kaum früher als 2018 besprochen.